Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)
JR Fotografie Bielefeld - Janina Reineke — STAND 2024
ALLGEMEINES
Die nachfolgenden AGB gelten für alle von JR Fotografie Bielefeld - Janina Reineke durchgeführten
Aufträge, Angebote und Leistungen im Rahmen der Out- und Indoor-Tierfotografie. Ebenfalls gelten sie auch für
alle zukünftigen Aufträge desselben Auftraggebers, sofern keine abweichenden oder gesonderten
Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden und/oder werden. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass
ausschließlich die vorliegenden AGB der Fotografin gelten. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
finden keine Anwendung.
AUFTRAGSVEREINBARUNG & TERMIN
Die Buchung eines Fotoshootings ist verbindlich. Durch eine schriftliche Bestätigung (auch eine
eindeutige Bestätigung via E-Mail / Messenger / Whats App / SMS ist bindend) des Auftraggebers kommt der
Auftrag zustande. Der Auftrag kommt spätestens durch die Annahme der Leistung unter Geltung dieser AGB
zustande. Änderungen des Auftrags bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Einvernehmung.
PREISE, HONORAR, FÄLLIGKEITEN
Für die Umsetzung der Fotos wird ein Honorar in Form eines Paketpreises oder eine festgelegte Pauschale mit
der gesetzliche Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Nebenkosten (Reisekosten, Studiomieten, etc.) sind vom
Auftraggeber zu tragen. Materialkosten für die Paketinhalte sind im Paketpreis/ Pauschale enthalten. Ausnahmen
bilden auf Kundenwunsch extra Anfertigungen, wie zum Beispiel Papierdrucke, Leinwände, Fotobücher, weitere
Bilder o.Ä.. Die Rechnung wird vorab via Überweisung erbracht und ist spätestens bis 2 Wochen vor Shooting/
Auftrag, zu zahlen oder spätestens in bar am Tag des Shootings, vor Beginn des Shootings. Das Shooting findet
nur statt, bis eine vollständige Bezahlung stattgefunden hat. Nachbestellungen und Leistungen, die nicht im
Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen die Fotografin zur Korrektur auch bei bereits erstellten
Rechnungen. Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro € mit 19% MwSt. Sie gelten nur
für den vorliegenden Auftrag. Die Fotografin ist berechtigt vom Auftrag zurückzutreten oder bei vereinbarter
Teilzahlung Leistungen auszusetzen, wenn erkennbar ist, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht
nachkommt. Ist der Auftraggeber mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist er nicht berechtigt, über
die erbrachten Leistungen zu verfügen. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht innerhalb des
Fälligkeitstermins nicht nach, so ist die Fotografin (JR Fotografie Bielefeld - Janina Reineke) dazu
berechtigt, bei noch nicht abgeschlossener Zahlung, einen Verzugszins in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages
dem Auftraggeber gegenüber geltend zu machen. Bei erfolglosen Mahnungen behält sich die Fotografin das
Recht vor, ein Inkasso- bzw. Mahnverfahren einzuleiten.
GESTALTUNGSFREIHEIT & BEARBEITUNGSZEIT
Die Fotografin ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der
Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Dem
Auftraggeber ist der Bildstil der Fotografin bekannt, d.h. Aufnahmen bei natürlichem Licht, Offenblende (nicht
alle Bereiche auf dem Foto sind „scharf“), Fotos können Körnungen und Rauschen aufweisen, die Farben
entsprechen nicht zu 100 % den tatsächlichen Farben, etc.. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während der Entwicklung Änderungen, so hat er die eventuell anfallenden
Mehrkosten zu tragen.
Die Bearbeitungszeit für Shootings mit 3-10 Fotos & käuflich erworbenen Fotos, liegt wenn nicht in Schriftform anders fetsgelegt, bei 8-16 Wochen. Je nach Auftragslage & Anzahl der Fotos, kann sich die Bearbeitungszeit verschieben.
Sollte die Anzahl der vertraglich festgelegten Fotos überschritten werden, verlängert sich die Bearbeitungszeit ab dem ersten zusätzlichen Foto auf das Doppelte der oben angegebene Zeit.
Sollte die Auswahl der Fotos die in der Auswahlgalerie angegebene Zeit überschreiten, verlängert sich die Bearbeitungszeit ab dem ersten zusätzlichen Tag auf unbestimmte Zeit, da aktuelle Aufträge vorrang haben und zuerst fertig gestellt werden.
Die oben genannte Bearbeitungszeit für die Fotos beginnt sobald der Auftraggeber der Fotografin (JR Fotografie Bielefeld - Janina Reineke) die vollständige Auswahl der Fotos schriftlich (E-Mail / Messenger / Whats App / SMS etc.) mitgeteilt hat & die vollständige Rechnung beglichen wurde.
Käuflich erworbene Aufträge (Shootings & Fotos) werden in der Bearbeitung den TFP-Aufträgen vorgezogen. Dadurch kann je nach Auftragslage & Anzahl der Fotos, die Bearbeitungszeit auf unbestimmte Zeit nach hinten verschoben werden.
STORNIERUNG & TERMINVERSCHIEBUNG
Ist der Auftraggeber aus wichtigen Gründen (Krankheit, höherer Gewalt) verhindert und kann den
vereinbartenTermin nicht wahrnehmen, so muss er dies 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitteilen.
Anderenfalls bleibt die Pflicht zur Zahlung des Honorars zu 100% bestehen. Kommt der Auftrag aus anderen
Gründen nicht zustande, die von der Fotografin nicht zu vertreten sind oder erfolgt eine Absage nicht mindestens
48 Stunden vor dem Termin, so hat die Fotografin das Recht ein Ausfallhonorar in Höhe von 30% des
vereinbarten Honorars einzubehalten. Entscheidend sind jeweils der Zeitpunkt des Einganges und der Grund der
schriftlichen Stornierungserklärung gegenüber der Fotografin. Bei dreimaliger rechtzeitiger Absage, wird bei der
dritten Absage ein Ausfallhonorar in Höhe von 30% des Gesamtbetrages fällig. Für ein Einzel- oder
Gruppencoaching ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtbetrages zu leisten. Erfolgt eine Absage nicht
mindestens 4 Wochen/ 30 Tage vor dem Termin, so behält sich die Fotografin das Recht vor, die Anzahlung
einzubehalten. Ebenfalls hat die Fotografin das Recht, aus wichtigen vertretbaren Gründen (Erkrankung, höherer
Gewalt, zum Shooting unpassendes Wetter, etc.) den Termin abzusagen und/oder zu verschieben. Der
Auftraggeber wird darüber telefonisch, per E-Mail, SMS, WhatsApp oder Messenger informiert. Ein
weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs-
und Pensionskosten) ist ausgeschlossen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder
nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug der Fotografin. Daraus
resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Teile umfassen, ist
die Fotografin berechtigt Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu erstellen.
BILDNIS- / PERSÖNLICHKEITSRECHT
Personen, die auf Bildmaterial als Beiwerk erscheinen, haben keinerlei Anspruch auf Schadensersatz oder
Honorierung, solange diese nur die Lebendigkeit der Gesamtdarstellung beiläufig erhöhen, nur bei Gelegenheit
erschienen und nicht aus der Anonymität herausgehoben werden. Die anwesenden Personen werden vom
Auftraggeber darüber informiert, dass sie evtl. auf Fotos dargestellt sind, die veröffentlicht werden. Ist der
Auftraggeber auf den Aufnahmen dargestellt, so verpflichtet sich die Fotografin die Persönlichkeitsrechte des
Auftraggebers zu wahren, wenn nicht anders im Shooting Vertrag schriftlich vereinbart. Die Aufnahmen dürfen
nur unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Auftragnehmers bearbeitet, umgestaltet und publiziert werden.
Es besteht kein Anspruch auf Namensnennung des Auftraggebers.
ABNAHME, KORREKTUR & HAFTUNG
Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen den vereinbarten Anforderungen
entsprechen. Nach Eingang der Bestätigung durch den Auftraggeber ist die Fotografin verpflichtet, dem
Auftraggeber die in dem Auftrag beschriebene Leistung in vereinbarter Form zur Verfügung zu stellen (z. Bsp.
Übergabe eines Datenträgers, Übersendung der erforderlichen Daten). Der Auftraggeber hat kein Recht,
Ausbesserungen oder Erweiterungen durch eine andere Agentur oder Dienstleister ausführen zu lassen und
diese der Fotografin in Rechnung zu stellen. Beanstandungen und Reklamationen jeglicher welcher Art müssen
innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Bilder bei der Fotografin eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt
die fertige Arbeit als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich
der Vertragserfüllung haftet die Fotografin für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, die sie durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat. Für Schäden an oder Verlust
von digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist
generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme. Die Aufbewahrung der
digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich und ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind.
Ansonsten gelten die auf der Homepage angegebenen Bearbeitungs- & Lieferzeiten, mit Vorbehalt zur Überschreitung bei hoher Auftragslage. Payaufträge werden gegenüber freien Projekten bevorzugt behandelt.
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim
Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann die Fotografin bestimmen, wenn nicht anders schriftlich
vereinbart. Ansprüche gemäß § 634 BGB wegen Sach- und Rechtsmängel verjähren in einem Jahr ab Ablieferung
der fertigen Arbeiten.
SONSTIGES
Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers oder Mitbewerber nicht
gestattet, wenn nicht anders vereinbart. Die Fotografin haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der
Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für die Datenspeicherung
verwendet die Fotografin Festplatten, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind.
Für Schäden, die durch die Übertragung der gelieferten Daten im Computer des Auftraggebers entstehen, leistet
die Fotografin keinen Ersatz. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich
Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine
Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. Für die Dauer von mind. 1 Jahr ab dem Fototermin, bewahrt die
Fotografin die digitalen Dateien auf freiwilliger Basis auf. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, die Daten der
Aufnahme des Auftrages zu archivieren. Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, durch Kauf der Daten
selbst Sicherungskopien in geeigneter Form zu erstellen. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die
Aufnahmen, die dem Auftraggeber nach Abschluss der Entwicklung zur Abnahme vorgelegt werden, durch die
Fotografin ausgewählt. Der Auftraggeber darf seine Auswahl treffen, die Fotografin behält sich jedoch vor, auf
Grund von Qualitätsschwankungen (zb: Bildrauschen, Schärfe, falsche Fokus, etc.) diese Auswahl mit Rücksprache
zum Auftraggeber zu korrigieren.
URHEBERRECHTE, NUTZUNGSRECHTE
„Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher
technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Auftraggeber erkennt an,
dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke
im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Urheberrechte sind nicht übertragbar und Vorschläge
des Auftraggebers oder sonstiger Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht. Die Fotografin überträgt jeweils
ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht
kommerzielle Nutzung. Ist eine Verwendung für kommerzielle Zwecke gewünscht, bedarf dies der vorherigen
Zustimmung der Fotografin und einer schriftlichen Festhaltung im Vertrag. Hier dürfen sie die in schriftform festegelegten dafür optimierte Datei nutzen. Jedoch wäre eine Erwähnung in Form einer Bildunterschrift oder einem Vermerk im Impressum wünschenswert. Dies muss bei Bedarf individuell schriftlich im Vertrag vereinbart und festgehalten werden.
Eine Weitergabe an Dritte, ist nur mit schriftlicher Genehmigung von Janina Reineke - JR Fotografie Bielefeld erlaubt.
Werden Dateien, Fotos, Entwürfe, etc. durch Dritte ohne Genehmigung genutzt, so ist der Auftraggeber/ Dritte verpflichtet, eine
Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
Eine Veröffentlichung der weboptimierten (verkleinert und mit einem Fotografenlogo versehen) digitalen Dateien ist im nichtkommerziellen/ wettbewerbsfreien Bereich möglich (Ausnahmen bedürfen der Schriftform), dabei ist auf die Fotografin zu verweisen und ein funktionierender Link (www.JR-Fotografie-Bielefeld.de) unmittelbar beim Bild zu setzen und/oder die Fotografin namentlich zu nennen (JR Fotografie Bielefeld - Janina Reineke). Die Veröffntlichung von nicht weboptiemierten Dateinen (große Auflösung und ohne Logo) sind nicht gestattet und ziehen rechtliche Schritte nach sich (Ausnahmen bedürfen der Schriftform).
Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes, dazu gehören auch Zuschnitte und Filter von SmartphoneApps wie zB Instagram oder VSCO und andere) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Fotografin. Selbiges gilt
für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist. Die
zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über. Ein
Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Fotografin, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Der
Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial als Printmedium und/oder hochauflösend im JPG-
Format. Die Abgabe & Veröffentlichung von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW / JPEG) ist ausgeschlossen und verboten.
Die Fotografin ist von Referenzen abhängig, welche sie zur Eigenwerbung auf ihrer Internetpräsentation veröffentlichen darf. Der
Fotografin wird das Recht eingeräumt, eine Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu
nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Der Kunde
kann spätestens bei Vertragsunterzeichnung einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch die Fotografin
ausdrücklich widersprechen.
DATENSCHUTZ
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen,
personenbezogenen Daten gespeichert werden und an im Rahmen des Shooting Dritte (Druckerei, Homepage,
Online Voransicht, Soziale Medien) weitergegeben werden dürfen. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im
Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
WIDERRUFSRECHT/ FOLGEN DES WIDERRUFS
Der Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die
Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf ist in schriftlicher Form zu
richten an Janina Reineke - Mecklenburgerstr. 21 in 33729 Bielefeld ODER JR-Fotografie-Bielefeld@gmx.de
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor
Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat die Fotografin alle
Zahlungen, die sie vom Auftraggeber erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens
binnen 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufs zurückzuzahlen. Der Auftraggeber wird von der Fotografin über die
Rückzahlung telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder
Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.
Zahlungsverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und
Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug der Fotografin. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der
Auftraggeber. Die Fotografin nutzt für die Rückzahlung das Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in
keinem Fall wird dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Das Widerrufsrecht des
Auftraggebers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des
Auftraggebers vollständig erfüllt ist, bevor der Auftraggeber Widerrufsrecht ausgeübt hat.
GUTSCHEINE
Gutscheine in jeglicher Form können nicht in Kombination mit Aktionsangeboten eingelöst werden. Ebenfalls ist
eine Barauszahlung eines Gutscheines nicht möglich. Alle Gutscheine sind Wertgutscheine und können somit auch nur einen Teil der Dienstleistung abdecken. Der Restbetrag richtet sich nach der Shootingartr. Die Gültigkeit eines Gutscheins ist unbegrenzt.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser
Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Ist für beide Seiten Bielefeld. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.